top of page
Auf dem Weg zur Arbeit

IHR RECHT IST MEINE AUFGABE...

... insbesondere wenn es um die Durchsetzung Ihrer Forderungen oder die Gestaltung und Überprüfung von Verträgen und Testamenten geht. Gerne unterstütze ich Sie hierbei!

4M7A5153.JPG

ÜBER MICH

Nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Giessen und Absolvierung des Referendariats im OLG-Bezirk Braunschweig, bin ich seit dem Jahre 2012 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und bin seitdem als Rechtsanwalt tätig. Im Jahre 2016 erwarb ich den Fachanwaltstitel für "Bank und Kapitalmarktrecht". Im Jahre 2018 wurde ich zum Notar für den Amtsgerichtsbezirk Braunschweig ernannt und erhielt im Jahre 2019 den Fachanwaltstitel "Erbrecht". 

Das Notaramt habe ich im Jahre 2022 niedergelegt, um mich meiner Tätigkeit als Syndikusrechtsanwalt und sonstigen anwaltlichen Tätigkeit mit vollem Einsatz widmen zu können.

​

In folgenden Rechtsgebieten berate ich regelmäßig:

- Bank- und Kapitalmarktrecht

- Erbrecht

- Gesellschaftsrecht

- Immobilienrecht

- Insolvenzrecht

​

Insbesondere durch meine frühere Tätigkeit als Notar bin ich mit der Gestaltung und Prüfung von Verträgen und Testamenten vertraut und stehe Ihnen bei Fragen und Unsicherheiten gerne beratend zur Seite. Ebenso gebe ich gerne Hilfestellung bei der Durchsetzung von Forderungen mit Bezug zum Erbrecht, wie etwa Pflichtteilsansprüche und Nachlassauseinandersetzungen.


Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf!  

​

​

Modern Architecture

Aktuelle Rechtsprechung zu meinen Tätigkeitsfeldern

Vorfälligkeitsentschädigung in Immobiliarverbraucherverträgen

(BGH, Urteil vom 03.12.2024 - XI ZR 75/23)

Der BGH hat in dieser Entscheidung zugunsten der klagenden Verbraucher entschieden, dass eine Bank über die Berechnungsmethode der Vorfälligkeitsentschädigung klare Angaben machen muss. Unterlässt die Bank entsprechende klare Angaben, kann eine gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückgefordert werden (§ 812 BGB). Im konkreten Fall hat die Bank irreführende Angaben hierzu in ihren Kreditformularen verwandt ("Restlaufzeit des abzulösenden Darlehens").

Die Entscheidung betrifft eine Vielzahl von Immobiliarverbraucherverträgen, da Banken im "Massengeschäft" der Kreditvergabe standardisierte Formulare verwenden. Rückforderungsansprüche wegen zu Unrecht gezahlter Vorfälligkeitsentschädigungen können auf Grundlage dieser Entscheidung nunmehr wesentlich risikoärmer durchgesetzt werden.

KONTAKT

Malte Härtel

Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)


Ahornring 5 B, 38176 Wendeburg

+49 (0) 178 4102069

Danke für's Absenden!

+49 (0) 178 4102069

  • Facebook
  • Twitter
  • LinkedIn

©2022 Malte Härtel. Erstellt mit Wix.com

bottom of page